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Persönliche Ausrüstung der AdA
die Bewaffnung
die Bekleidung
das Schuhwerk
das Gepäck
die Abzeichen
die besonderen Ausrüstungsgegenstände
Die Angehörigen der Armee (AdA) werden vom Bund unentgeldlich ausgerüstet. Die AdA haben zu jedem Dienst mit vollständiger, sauberer und einsatztauglicher Ausrüstung sowie mit privater Leibwäsche und den für den Sport und die Körperpflege erforderlichen Gegenständen einzurücken.
Sie haben ihre persönliche Ausrüstung in der Regel an ihrem Wohnort sicher aufzubewahren, diese in gutem Zustand zu erhalten und für den Ersatz unbrauchbar gewordener Gegenstände zu sorgen ( Retablierungsstellen). Es besteht aber die Möglichkeit, Teile oder ganze Ausrüstungen der Persönlichen Ausrüstung (PA) in den Logistik-Centern zu hinterlegen.